Wie unser Alt-Kanzler Helmut Schmidt sagte: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“
In diesem Sinne beraten wir Sie und schöpfen den gesetzlichen Rahmen bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung aus.
Sie profitieren von
- aktuellem Wissen betreffend Gesetzeslage und Steuerrechtsänderungen
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Prüfung Ihres Steuerbescheids
- Unterstützung bei Einsprüchen bzw. Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen
- Unterstützung bei der Aufarbeitung Ihrer steuerlichen Unterlagen, z. B. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung